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Klausur 2
Kompetenzen verstehen

Hier siehst du, was I.2, II.2 und V.1 in einer Fallsituation bedeuten. Die vorhandenen Übungsklausuren verwenden ein ambulantes Setting.

3 Kompetenzbereiche120 Minuten Prüfungszeit100 Punkte pro Übungsklausur
Was wird geprüft?

Die drei Kompetenzbereiche

Eine gute Fallantwort verbindet Beobachtung, begründete Maßnahmen und die Sicht der pflegebedürftigen Person.

I.2

Pflege bei Gesundheitsproblemen planen

Du erkennst Probleme und Ressourcen, leitest passende Pflegeziele und Maßnahmen ab und berücksichtigst Gesundheitsförderung und Prävention.

Im ambulanten Fall: Sturz- oder Unterzuckerungsrisiken einschätzen, gemeinsam realistische Ziele vereinbaren und die Wirkung prüfen.
II.2

Informieren, anleiten und beraten

Du erklärst verständlich, hörst zu, prüfst das Verständnis und passt die Beratung an Alltag, Vorerfahrung und Entscheidungen der Person an.

Im ambulanten Fall: Inhalation oder Blutzuckermessung zeigen, üben lassen und mit eigenen Worten wiedergeben lassen.
V.1

Pflege wissenschaftlich begründen

Du nutzt verlässliche aktuelle Erkenntnisse, reflektierst die eigene Praxis und begründest, warum eine Maßnahme in diesem Fall sinnvoll ist.

Im ambulanten Fall: Ein Assessment oder eine Prophylaxe mit einer fachlichen Grundlage erklären und an den Verlauf anpassen.
So verknüpfst du die Bereiche

Ein Fall, drei Blickwinkel

Eine Person mit Diabetes möchte nach einer Unterzuckerung wieder allein einkaufen. Du erfasst Auslöser und Ressourcen (I.2), übst mit ihr Erkennen und Handeln bei Warnzeichen (II.2) und begründest Messung, Verlaufskontrolle und Prävention mit geeigneter Evidenz (V.1).

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